Bundesjustizministerium plant Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur
Das Bundesjustizministerium unter Leitung von Stefanie Hubig (SPD) will die EU-Richtlinie für ein „Recht auf Reparatur“ für elektronische Geräte wie Smartphones,Waschmaschinen und Kühlschränke noch bis Ende Juli in nationales Recht umsetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, über den die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgaben) berichtet, liegt vor.
Pflichten für Hersteller und Anspruch auf Reparatur
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Hersteller ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis reparieren und dafür Ersatzteile vorrätig halten müssen. Für waschmaschinen und Wäschetrockner soll dies etwa für zehn Jahre gelten, für Smartphones für mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion.
Konkrete Folgen des Gesetzes wären ein Anspruch auf Reparatur zu einem angemessenen Preis, auch Jahre nach Ablauf der Gewährleistungspflicht, sowie ein Anspruch auf Ersatzteile. Außerdem soll ein Produkt als mangelhaft gelten, wenn es nicht reparierbar ist. Daraus könnte sich etwa bei einem Smartphone ein Recht auf Neulieferung ergeben. Zudem kann das Gewährleistungsrecht verlängert werden, wenn ein Produkt repariert statt ausgetauscht wird.
Förderung reparierbarer Produkte und Softwarevorgaben
Ziel des Vorhabens ist es auch, dass mehr Produkte so hergestellt werden, dass sie sich tatsächlich reparieren lassen, um die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. Software, die eine Reparatur behindert, soll nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Bei der Reparatur durch Dritte sollen nicht nur Originalteile verwendet werden können.
Gesetzgebungsverfahren und Zeitplan
Der Referentenentwurf muss noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Länder, Verbände und interessierte Kreise können bis zum 13. Februar Stellung nehmen. Mit den vorgesehenen Regelungen soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt werden.
Im Justiz- und Verbraucherschutzministerium wird damit gerechnet, dass der Bundestag noch im ersten Halbjahr zustimmt. Das Gesetz soll nach Angaben eines Sprechers der Zeitung „rechtzeitig zum 31. Juli 2026 fertig sein“ und dann in Kraft treten.
Äußerungen von Bundesjustizministerin Hubig
„Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“
Kritik, das Gesetz könne zu einer neuen bürokratischen Belastung für die Wirtschaft werden, wies Hubig zurück. Die EU-Richtlinie werde „1:1″ umgesetzt. „reparieren ist besser als Wegwerfen.Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel“, sagte die SPD-Politikerin.











