Justizministerin Hubig mahnt zur Vorsicht bei Anpassung des Mordparagrafen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat zur Zurückhaltung bei der geplanten Anpassung der Gesetzgebung zur Bestrafung sogenannter Femizide aufgerufen.Eine Änderung des Mordparagrafen sei anspruchsvoll und vergleichbar mit einer Operation am offenen Herzen, sagte hubig dem Magazin „Focus“. Sie betonte, dass zum geltenden Mordbestand eine über Jahrzehnte entwickelte, ausgefeilte Rechtsprechung existiere. Jede Änderung des Gesetzes müsse sorgfältig abgewogen werden, um unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden.
Aktuelle Rechtslage und geplante Maßnahmen
Hubig erklärte, dass bereits heute die Tötung einer Frau durch einen Mann, etwa nach einer Trennung, als Mord bestraft werden könne. Wer aus männlichem Besitzdenken töte, müsse hart bestraft werden, so die SPD-Politikerin.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD auf die Ausarbeitung eines neuen Mordmerkmals mit Blick auf femizide verständigt. Hubig kündigte an, dass der Staat mehr tun müsse, um Femizide zu verhindern. Geplant sei unter anderem die Einführung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz. Zudem solle das Strafrecht dort angepasst werden, wo es notwendig ist, um Frauen besser zu schützen.








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