IW: Reform-Ideen würden Alleinverdiener-Ehen deutlich belasten

Finanzamt (Archiv)
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Die geplanten Änderungen beim Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung könnten laut "Welt am Sonntag" Alleinverdiener-Ehen finanziell belasten. Ein Haushalt mit 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen hätte jährlich 2.198 Euro weniger zur Verfügung, so das Institut der deutschen Wirtschaft

Geplante Änderungen beim Ehegattensplitting

Die Bundesregierung diskutiert derzeit über Änderungen beim Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung, die laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ Alleinverdiener-Ehen finanziell belasten könnten. Ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro hätte demnach am Jahresende 2.198 Euro weniger zur Verfügung. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro wären es 2.438 Euro und bei 100.000 Euro sogar 5.760 Euro.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwartet durch die Reformen positive Effekte für den Arbeitsmarkt.Tobias Hentze, Leiter des Bereichs Staat, Steuern und Soziale Sicherung beim IW, erklärte, dass der nicht-erwerbstätige ehepartner einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit hätte, um das geringere Nettoeinkommen zu kompensieren. Bei Gering- und Normalverdienern würde dieser Anreiz durch das Ende der beitragsfreien Mitversicherung entstehen, bei höheren Einkommen durch den wegfallenden Steuervorteil.

Berechnungsgrundlagen des IW

Das IW nahm für seine Berechnungen einen monatlichen Mindestkrankenkassenbeitrag von 225 Euro für den Ehepartner ohne eigenes Einkommen an. Diese Beiträge senken die Einkommensteuerlast, da sie steuerlich abzugsfähig sind. Die Folgen des diskutierten Realsplittings wurden mit einem auf den Ehepartner übertragbaren Betrag von 13.805 Euro berechnet.

Politische pläne

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte Ende März angekündigt, das Ehegattensplitting in seiner heutigen Form für zukünftige Ehen abschaffen zu wollen.Stattdessen soll ein „fiktives Realsplitting“ eingeführt werden, bei dem Partner einen bestimmten Freibetrag von 13.805 Euro optimal aufteilen können. Zudem schlug die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit vor, die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern weitgehend abzuschaffen.


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