Hubig will Vorbereitung von Terrorfahrten strafrechtlich verfolgen

Tatort nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv)
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor der Bundestagsdebatte über Strafrechtsänderungen zur Terrorbekämpfung die gemeinsamen Pläne von Union und SPD verteidigt. Es gehe dabei um terroristische Bedrohungen, sagte Hubig der „Rheinischen Post" (Freitagausgabe)

Bundesjustizministerin Hubig verteidigt geplante Strafrechtsverschärfungen zur Terrorbekämpfung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor der Befassung des Bundestags mit geplanten anpassungen des Strafrechts zur terrorbekämpfung die Vorhaben der großen Koalition aus Union und SPD verteidigt. In der Freitagausgabe der „Rheinischen Post“ verwies sie auf neue Formen terroristischer Bedrohungen und die Nutzung von Alltagsgegenständen als Tatmittel.

Geplante Strafbarkeit von Vorbereitung und Androhung

Hubig erklärte, in den vergangenen Jahren hätten terroristisch motivierte Täter in mehreren Fällen Alltagsgegenstände für ihre Taten benutzt, etwa Kraftfahrzeuge oder messer. Schon die vorbereitung einer solchen Tat oder ihre Androhung solle künftig strafrechtlich verfolgt werden können.

Die Bundesjustizministerin verwies in diesem Zusammenhang auf die Amokfahrt von Magdeburg und den Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz. Diese Fälle hätten gezeigt, dass insbesondere Autos, wenn sie als Waffe benutzt würden, eine verheerende Wirkung entfalten könnten.

Härtere Strafen für Spionage und Terrorismusfinanzierung

Hubig kündigte zudem an, die Strafen für Spionagetätigkeit erhöhen zu wollen.Außerdem solle die Terrorismusfinanzierung konsequent geahndet werden. Gleiches gelte für die Einreise ausländischer terroristischer Kämpfer.All dies seien punktuelle Anpassungen im Strafrecht, die den Rechtsstaat gegen neue Bedrohungen wappnen sollten, betonte die Bundesjustizministerin.


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