Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, zeitnah eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung vorzulegen. „wir sind mit dem Gesetzentwurf in meinem Haus schon weit fortgeschritten“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. Die Abstimmung erfolge eng mit dem Innenministerium und dem Digitalministerium.Hubig zeigte sich zuversichtlich, im Herbst einen überzeugenden Vorschlag präsentieren zu können.
Speicherung von IP-Adressen und Portnummern vorgesehen
Nach angaben der Ministerin sieht der Entwurf vor, dass Telekommunikationsanbieter künftig verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummern für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern, um mögliche Ermittlungen zu unterstützen. Die bisherige Regelung war seit 2017 aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht mehr angewendet worden. Hubig betonte, dass die geplante dreimonatige Speicherung mit europäischem Recht und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sei. Standortdaten oder andere Verkehrsdaten würden nicht gespeichert. Die Bildung von Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofilen sei ausgeschlossen.
Notwendigkeit einer Neuregelung betont
Hubig unterstrich die Bedeutung einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Insbesondere die strafverfolgungsbehörden benötigten dieses Instrument, so die Ministerin. Sie habe die Speicherung stets befürwortet und sei keine Anhängerin des reinen Speedy-Freeze-Verfahrens, auch aufgrund ihrer Erfahrungen als Staatsanwältin.Beim Quick-Freeze-Verfahren muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst anordnen,dass bestimmte Daten gesichert werden dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode konnte wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr beschlossen werden.