Rechtsgutachten zur Belastung der Kommunen durch Bundesgesetze
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu einem ernüchternden Ergebnis kommt. Nach Angaben der Stadtverwaltung müssen Kommunen Bundesgesetze auch dann vollziehen, wenn ihnen die finanziellen und personellen mittel fehlen. Im Extremfall könne dies bis zum Zusammenbruch der kommunalen Handlungsfähigkeit führen.
Kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich vom Bund
Das Gutachten eines Würzburger Jura-Professors kommt zu dem Schluss, dass Kommunen gegenüber dem Bund keinen Anspruch auf finanziellen ausgleich haben. Selbst wenn der Bund neue Aufgaben mit Rechtsansprüchen beschließt, bleibt den Kommunen lediglich die Pflicht zur Umsetzung. eine Abhängigkeit zwischen der Übertragung von Aufgaben und der finanziellen Ausstattung besteht laut Gutachten nicht.
Anspruch auf Ausgleich nur gegenüber den Ländern
Kommunen hätten lediglich gegenüber den Ländern einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Dies komme bei der Umsetzung von Bundesrecht jedoch kaum vor.
Warnung vor Folgen für die Demokratie
Das Gutachten warnt, dass nur leistungsfähige Kommunen eine tragfähige Grundlage der Demokratie bilden können. Die Gesellschaft nehme irreparablen Schaden, wenn Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen könnten.