Gutachten attestiert kommunaler Pflegeplanung teils schwere Mängel

Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv)

<h3>Gutachten stellt gravierende Mängel in kommunaler Pflegeplanung fest</h3> Ein Gutachten des Iges-Instituts im Auftrag der Bundesregierung bescheinigt den kommunalen Pflegeplanungen teils erhebliche Defizite

Toyota Scheidt

Gutachten⁤ kritisiert Mängel ⁤in kommunaler Pflegeplanung

Ein aktuelles Gutachten des Iges-Instituts‌ im Auftrag der Pflegebevollmächtigten​ der Bundesregierung bescheinigt den kommunalen pflegeplanungen teils gravierende Mängel. Demnach werde die Vernetzung zwischen Landkreisen ‍und ‌innerhalb von Regionen​ als essenziell angesehen, jedoch nur in ⁣jeder zweiten Planung thematisiert. Eine stärkere Vernetzung der Akteure sei eine Herausforderung und angesichts sinkender Personalressourcen zunehmend notwendig, um die Versorgung sicherzustellen.

Fehlende konkrete ‌Maßnahmen

das Gutachten⁣ bemängelt zudem, dass die Planung häufig zu keinen konkreten Ergebnissen​ führe. Nur wenige ‍Planungen ⁤oder Berichte enthielten Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen. In vielen Fällen entstehe der⁤ eindruck, dass‌ die Planung⁤ lediglich zur⁣ Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erfolge, ohne daraus konkrete schlussfolgerungen für ⁢künftige Maßnahmen zu ziehen.

fokus auf Zahl‌ der Pflegebedürftigen

Als weiteres Manko wird genannt, dass der Fokus der Planungen meist auf der Anzahl der Pflegebedürftigen liege.Der ‍künftige Pflegebedarf ⁢werde in⁢ der Regel als reine Zahl ausgewiesen, während die daraus resultierenden platz- ‍und Personalbedarfe nur selten ​abgeschätzt würden.

Forderung nach ‌umfassenderer Planung

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), fordert eine umfassendere‍ Planung.⁣ Der Leitgedanke der Kommunen solle eine integrierte Sozialplanung sein, ‌die⁢ über⁣ die reine Pflegestrukturplanung hinausgehe.‌ Es gehe um familienfreundliche und ​altersgerechte Städte und Gemeinden, Wohnen, ⁤Verkehr, einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung, Bewegung, Sport, Geselligkeit, Unterhaltung,‍ Kultur und⁢ Bildung.

Berücksichtigung jüngerer Pflegebedürftiger und Datenlage

Auch die Bedarfe jüngerer Pflegebedürftiger müssten stärker berücksichtigt ​werden.⁢ Staffler spricht sich für mehr Verbindlichkeit ⁤aus. Im Gegensatz‌ zum‌ Gesundheitsbereich ​habe es in der Pflegeversicherung bislang keine verbindliche kommunale ‍Bedarfsplanung⁤ als Voraussetzung für versorgungsverträge und Investitionskostenfinanzierung gegeben. Dies ⁢müsse sich ändern.

ein weiteres Problem sei die‌ unzureichende Datenlage. Die Kommunen benötigten von den Kranken- und Pflegekassen die notwendigen Daten zur⁤ bestehenden⁤ Versorgung ⁤in​ ihrem Gebiet. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) habe⁣ dies bereits im⁣ Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes aufgegriffen.

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