Mehrkosten für Hilfsmittel bei gesetzlich Versicherten gestiegen
Gesetzlich Krankenversicherte haben im Jahr 2025 deutlich mehr Geld für höherwertige Hilfsmittel ausgegeben. Dies geht aus dem Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes hervor, über den die Funke-mediengruppe berichtet. Die freiwilligen Mehrkosten beliefen sich auf rund 1,13 Milliarden Euro, was einem Anstieg von knapp neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Steigende Eigenzahlungen
Die durchschnittlichen Eigenzahlungen pro Mehrkostenfall stiegen um sieben Prozent auf 158,61 Euro. Im Vergleich dazu erhöhten sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel um fünf Prozent auf 12,12 Milliarden Euro. Der bericht basiert auf Daten zu 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen im Jahr 2025. In 77,7 Prozent der Fälle erhielten Versicherte ihre hilfsmittel ohne Mehrkosten. In 22,3 Prozent der Fälle entschieden sie sich für eine höherwertige Versorgung und zahlten den Aufpreis selbst.
Recht auf mehrkostenfreie Versorgung
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, betonte das Recht der Versicherten auf eine mehrkostenfreie versorgung mit Hilfsmitteln. Zusätzliche Zahlungen seien nur vorgesehen, wenn sich Versicherte bewusst für Leistungen entschieden, die über das medizinisch Notwendige hinausgingen.
Hörhilfen und Schuheinlagen im Fokus
Besonders hohe Eigenbeteiligungen fielen bei Hörhilfen an, die 62 Prozent aller Mehrkosten ausmachten. Versicherte zahlten hier durchschnittlich 1.656,99 Euro zusätzlich. Schuheinlagen wiesen den höchsten Anteil an Mehrkostenvereinbarungen auf, da sich mehr als die Hälfte der Versicherten für eine höherwertige Ausführung entschied. Insgesamt konzentrierten sich 96 Prozent aller Mehrkostenfälle auf acht Produktgruppen, darunter Einlagen, Hör- und Sehhilfen, Bandagen und Inkontinenzhilfen.
Forderung nach mehr Transparenz
Der GKV-Spitzenverband fordert mehr transparenz über die Gründe für mehrkostenvereinbarungen.Leistungserbringer sollten den Krankenkassen mitteilen, warum sich Versicherte für eine Versorgung mit Mehrkosten entschieden haben. Nur so könne beurteilt werden, ob zusätzliche Eigenzahlungen auf freiwilligen Wünschen basieren oder ob Versicherte ihren gesetzlichen Leistungsanspruch nicht ausreichend kennen.


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