Nur wenige gesetzlich Versicherte nutzen digitale Patientenakte aktiv
Der Anteil der gesetzlich Versicherten, die ihre elektronische Patientenakte (ePA) aktiv nutzen, bleibt gering. Nach einer umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ bei mehreren großen Krankenkassen, die zusammen weit über die Hälfte des Marktes abdecken, greifen nur wenige Versicherte regelmäßig auf ihre digitale Patientenakte zu.Sie nutzen die ePA damit nur in begrenztem Umfang,um Gesundheitsdaten einzusehen,ältere Dokumente hochzuladen oder Zugriffsrechte für Ärzte zu steuern.
Geringer Anstieg der aktiven Nutzung seit Mitte 2025
Im Verhältnis zur Zahl der angelegten elektronischen Patientenakten ist der Anteil der aktiven Nutzer seit Juli 2025 nur leicht gestiegen.Er erhöhte sich um einen Prozentpunkt auf nunmehr 3,6 Prozent. Die Erwartung, dass die seit Oktober 2025 geltende Verpflichtung zur Befüllung der ePA in Praxen und Kliniken zu einem deutlichen Anstieg der aktiven Nutzung führt, hat sich damit nicht erfüllt.
Nutzungszahlen bei TK, Barmer und AOK
Techniker Krankenkasse
Die Techniker Krankenkasse (TK) als größte deutsche krankenkasse hat nach eigenen Angaben rund 11,5 Millionen angelegte elektronische Patientenakten. Aktuell nutzen etwa 850.000 Versicherte ihre ePA aktiv. Das entspricht einem Zuwachs von rund 100.000 aktiven Nutzern gegenüber Juli 2025.
Barmer
Die Barmer berichtet von rund acht Millionen angelegten ePA. Derzeit nutzen etwa 440.000 Versicherte die elektronische Patientenakte aktiv. Das bedeutet einen Anstieg um rund 190.000 aktive Nutzer seit Juli 2025.
Allgemeine Ortskrankenkassen
Bei den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) bestehen rund 26 Millionen elektronische Patientenakten.Inzwischen haben etwa 365.000 Versicherte eine persönliche Gesundheits-ID angelegt, die den Zugriff auf die ePA ermöglicht. Das sind 165.000 mehr als im Sommer 2025.
Hintergrund: Automatische Anlage und Nutzung der ePA
Nach einer Reform der Ampelkoalition haben die gesetzlichen Krankenkassen Anfang 2025 automatisch für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte angelegt. Das betrifft etwa 70 der gut 75 Millionen gesetzlich Versicherten.
Seit dem 1. Oktober 2025 sind arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtet, alle relevanten Behandlungsdaten in der ePA zu speichern. Dazu gehören unter anderem Laborbefunde, Bildbefunde, Arztbriefe, Entlassbriefe und Operationsberichte.
Versicherte können sich über eine App ihrer Krankenkasse in die elektronische Patientenakte einloggen.Die Nutzung der App ist freiwillig. Nur bei einem aktiven Login können Versicherte online festlegen, welche Ärzte welche Daten in der ePA einsehen dürfen.











