Demonstrationsverbot vor Gedenkstätte Buchenwald
Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ darf am kommenden Sonntag nicht vor der Gedenkstätte Buchenwald demonstrieren. Dies bestätigte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Weimar dem „stern“.
begründung des Gerichts
Nach Angaben der Sprecherin bestehe die Sorge, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt werde. Das Versammlungsgesetz erlaubt es Behörden, eine Demonstration von Auflagen abhängig zu machen, wenn diese an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender Bedeutung an die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert.
Politische Instrumentalisierung
Die Kammer sah in der geplanten Demonstration und dem Tragen der Kufiya,auch bekannt als Palästinensertuch,den Versuch,die gedenkstätte als Plattform für andere politische Ansichten zu nutzen. Dies widerspreche dem Stiftungszweck der Gedenkstätte, so die Sprecherin.
Kritik und Reaktionen
Die Initiative fordert von der Gedenkstätte eine „offene Thematisierung des Völkermords in Gaza“. Die geplante Demonstration stieß auf Kritik. Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, bezeichnete die Aktion als „skandalösen Angriff auf die Erinnerungskultur“. die Gedenkstätte Buchenwald beklagte, dass sie zunehmend von extremen politischen Gruppen instrumentalisiert werde.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar können die Veranstalter Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen.



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