Belastung der Gefängnisse durch Ersatzfreiheitsstrafen
Ersatzfreiheitsstrafen tragen weiterhin zur Auslastung der Gefängnisse in Deutschland bei. In den Bundesländern liegt der Anteil der Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, zwischen vier Prozent in Hamburg und elf Prozent in Brandenburg. Dies geht aus einer Abfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland bei den Bundesländern hervor.
Position der Justizministerien zu Ersatzfreiheitsstrafen
die Justizministerien aller 16 Bundesländer sprechen sich grundsätzlich für den Erhalt der Ersatzfreiheitsstrafe aus. Der rheinland-pfälzische Justizminister Philipp Fernis (FDP) erklärte, eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe sei der falsche Weg. Ohne dieses Instrument könnten Geldstrafen,die nicht eingetrieben werden können,ins Leere laufen.
Forderungen nach Reformen
Mehrere Bundesländer setzen sich dennoch für Reformen ein, etwa für die Streichung des „Fahrens ohne Fahrschein“ aus dem Strafrecht. Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) betonte, bestimmte Delikte wie das Fahren ohne fahrschein oder Prostitution im Sperrgebiet müssten entkriminalisiert werden. Häufig befänden sich die Betroffenen in prekären Lebenssituationen und könnten ihre Geldstrafe nicht begleichen.
gesetzentwurf zur Entkriminalisierung gefordert
Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) erklärte, jeder ersparte Tag einer ersatzfreiheitsstrafe sei ein Gewinn für das Land, die betroffenen Menschen und den Steuerzahler. Ein Gesetzentwurf des Bundes zur Abschaffung der Strafbarkeit beim Fahren ohne Fahrschein sei überfällig.