Ermittlungen nach Vorfall in Gießen
Am Montag ist im hessischen Gießen ein Pkw in eine Bushaltestelle gefahren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes gegen den 32-jährigen FahrerErmittlungen nach Pkw-Fahrt in Bushaltestelle in Gießen
In Gießen ermittelt die Staatsanwaltschaft nach einer Pkw-Fahrt in eine Bushaltestelle wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes gegen einen 32-jährigen Fahrer. Hinweise auf eine politisch motivierte oder terroristische Straftat liegen nach Angaben der Ermittler derzeit nicht vor.
Vorwürfe gegen den Beschuldigten
strafrechtliche Einordnung
Neben versuchtem Mord werden dem Mann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.Der Beschuldigte soll im Laufe des Tages dem zuständigen Haftrichter mit dem Ziel der unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorgeführt werden.
Ablauf der Tat in Gießen
Dem 32 Jahre alten, zuletzt in Gießen wohnhaften und nicht vorbestraften aserbaidschanischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, zunächst auf die Gegenspur gewechselt und anschließend mit erhöhter Geschwindigkeit auf einen geparkten Pkw aufgefahren zu sein. Durch den aufprall wurde das geparkte Fahrzeug in Richtung einer Bushaltestelle geschleudert und erfasste dort eine 64 Jahre alte Passantin,die dabei schwer verletzt wurde.
Danach soll der Beschuldigte seine Fahrt fortgesetzt haben, teilweise unter Nutzung des Gehwegs. Dabei wurden zwei weitere Personen leicht verletzt. Anschließend fuhr der Mann weiter,bis er mit einem weiteren geparkten Fahrzeug kollidierte und schließlich von einem 29 Jahre alten Gießener bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden konnte. Bereits bevor der Fahrer in den Gegenverkehr fuhr, touchierte er nach Angaben der Ermittler mehrere andere Fahrzeuge. Dabei wurden zwei Personen leicht verletzt.
Stand der Ermittlungen und mögliche psychische Erkrankung
Die Ermittlungen dauern an. Die staatsanwaltschaft hat eine Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen in Auftrag gegeben, da bei dem Beschuldigten Anhaltspunkte für eine geistige Erkrankung in Form einer akuten Psychose vorliegen sollen. Zudem wurde ein unfallanalytischer Sachverständiger beauftragt.
Zur genauen Tatmotivation können die Ermittler derzeit keine belastbaren Angaben machen. Der Beschuldigte soll kurz nach seiner Festnahme lediglich „zusammenhangslose Aussagen“ getätigt haben.











