Deutschland nimmt weitere Schwerverletzte nach Brandkatastrophe in der Schweiz auf
Deutschland hat weitere schwerverletzte Patienten nach der Brandkatastrophe im Schweizer skiort Crans-Montana aufgenommen. Insgesamt wurden elf Patienten nach Deutschland gebracht und einer spezialisierten Behandlung zugeführt. das teilte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) am Sonntag mit.
verteilung der Patienten nach Kleeblattmechanismus
Die Verteilung der Patienten in deutschland erfolgt nach dem Kleeblattmechanismus, der während der Corona-Pandemie von Bund und Ländern entwickelt wurde. dieses Verfahren soll eine koordinierte und überregionale Verlegung von Patienten ermöglichen.
Vier Patienten kamen im Rahmen bilateraler Vereinbarungen nach Deutschland. Drei von ihnen wurden nach Baden-Württemberg gebracht, ein weiterer nach Rheinland-Pfalz.
Sieben weitere Patienten wurden über das EU-Katastrophenschutzverfahren nach Deutschland verlegt.Diese Patienten wurden auf Krankenhäuser in Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin verteilt. Der Transport erfolgte per Flugzeug und Hubschrauber.
Die Schweiz teilte mit, dass zunächst keine weiteren Transport- oder behandlungskapazitäten benötigt werden.
Europäische Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
Laut BBK wurden über das EU-Katastrophenschutzverfahren insgesamt 35 Patienten nach Belgien, Deutschland, Frankreich und Italien in spezialisierte Kliniken für Verbrennungsopfer transportiert. Die Transporte wurden durch Frankreich, Italien, Luxemburg, Rumänien und die Schweiz durchgeführt.
Vor Ort in der schweiz wurde die Versorgung durch spezialisierte Teams zur Behandlung von Verbrennungsopfern aus Frankreich und Italien unterstützt.
Hintergrund: Brandkatastrophe in Crans-Montana
Bei dem Feuer im Skiort Crans-Montana kamen in der Silvesternacht 40 Menschen ums Leben. 119 weitere wurden verletzt, viele davon schwer.Das Feuer brach in einer Bar aus. Gegen die Betreiber dieser Bar wird ermittelt. Die Vorwürfe lauten auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst.











