Rechtsgutachten zur sexuellen Belästigung
Ein rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass Menschen in den meisten europäischen Ländern besser vor sexueller Belästigung geschützt sind als in Deutschland. Dies berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Gesetzliche Regelungen in Europa
In allen befragten Ländern ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten. Der Schutz erstreckt sich häufig auf die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen, die Gesundheitsversorgung, die vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote. Deutschland hingegen verbietet sexuelle Belästigung nur im Arbeitsleben.
situation in Deutschland
In Deutschland besteht für Betroffene von sexueller Belästigung im Arbeitsleben die Möglichkeit, Schadensersatz oder Entschädigung zu fordern. Im Gegensatz dazu gibt es bei Belästigungen durch vermietende oder in anderen bereichen kaum rechtliche Handhabe.
Stimmen zur Gesetzeslage
Ferda Ataman,die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung,betont die Notwendigkeit eines besseren Schutzes vor sexueller Belästigung,insbesondere für Frauen. Sie fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die auch den Wohnungsmarkt, Fitnessstudios und Fahrschulen einbezieht.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums erklärte, dass belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen bereits strafbar sein könne, jedoch bestehe teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die bundesregierung prüfe, wie der Diskriminierungsschutz verbessert werden könne, wie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.










