Bundestag beschließt Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Zuwanderer mit besonderen Integrationsleistungen können künftig nicht mehr bereits nach drei jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Die Einbürgerung ist nun einheitlich erst nach fünf Jahren Aufenthalt möglich.
Abstimmungsergebnis im Bundestag
Für die Änderung stimmten in einer namentlichen Abstimmung 450 Abgeordnete. Es gab 134 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. In der zweiten Lesung unterstützten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD das Gesetz. Die Fraktionen von Grünen und Linken stimmten dagegen.
Stimmen aus den Fraktionen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, der deutsche pass solle als Anerkennung für gelungene Integration und nicht als Anreiz für illegale Migration dienen. Die Möglichkeit der Einbürgerung nach drei Jahren werde ersatzlos abgeschafft.
Jochen Haug (AfD) kritisierte,die Änderung gehe nicht weit genug. Die Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren habe in der Praxis kaum eine Rolle gespielt und betreffe nur einen geringen anteil der Einbürgerungen, etwa ein Prozent in Berlin.Sonja Eichwede (SPD) lobte die Einigung mit der Union. Sie betonte, dass mit dem Beschluss alle demokratischen Fraktionen und beide Regierungspartner die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennen. Dies beende einen langen politischen Konflikt.
Kritik von Grünen und linken
Filiz Polat (grüne) sprach sich dagegen aus, die frühere Einbürgerung für besonders engagierte Zugewanderte abzuschaffen. Sie verwies auf Studien, die zeigen, dass der Zugang zur Staatsbürgerschaft die wirtschaftliche, soziale und politische Teilhabe von Zugewanderten stärkt und bessere Chancen am Arbeitsmarkt ermöglicht.
Feret Kocak (Linke) kritisierte die Migrationspolitik der Bundesregierung. Er forderte eine Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten und plädierte dafür, dass alle, die fünf jahre in Deutschland leben, auch ohne deutschen Pass wählen dürfen.