Bundesbeauftragte warnt vor Anstieg sexueller Ausbeutung von Kindern

Kerstin Claus (Archiv)

Die Bundesbeauftragte Kerstin Claus warnt zum Tag gegen Menschenhandel vor zunehmender sexueller Ausbeutung von Kindern

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Warnung vor Anstieg sexueller Ausbeutung von Kindern

Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober hat die unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, vor einer Zunahme der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gewarnt. claus erklärte gegenüber den Tageszeitungen der funke-Mediengruppe, dass Minderjährige zunehmend Opfer von Zwangsprostitution, sogenannten Loverboy-Methoden, Sextortion oder Taschengeld-dating werden. Sie betonte, dass der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung stetig zunehme und dringender Handlungsbedarf bestehe.

Höchste Fallzahlen seit Beginn der Erhebungen

Laut Claus zeigt das aktuelle Lagebild des Bundeskriminalamts die höchsten Fallzahlen seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2000. Sie wies darauf hin, dass die Dunkelziffer deutlich höher liege als die offiziell erfassten Fälle.

Forderung nach mehr Fachkräften und besseren Schutzmaßnahmen

die Bundesbeauftragte forderte den Einsatz von mehr Fachkräften, die Anzeichen von Menschenhandel erkennen und entsprechend handeln können. Nur so könnten betroffene kinder und Jugendliche wirksam geschützt werden. Als positives Beispiel nannte Claus die Zusammenarbeit von speziell geschulten Fachkräften der Jugendämter, Fachberatungsstellen und Polizei in Berlin.

Geplante Gesetzesverschärfungen

Nach Informationen der Funke-Mediengruppe plant das SPD-geführte Bundesjustizministerium eine Verschärfung der Maßnahmen gegen Ausbeutung und Menschenhandel. Ein bisher nicht veröffentlichter Referentenentwurf sieht vor, die Höchstfreiheitsstrafe für den Grundtatbestand des Menschenhandels von fünf auf zehn Jahre anzuheben. Künftig sollen auch Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft,Adoption und Zwangsheirat unter den Straftatbestand des Menschenhandels fallen.

Umsetzung europäischer Vorgaben

Die Menschenhandelstatbestände im Strafgesetzbuch wurden zuletzt 2016 überarbeitet. Mit dem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die 2024 geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen.

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