BGH bestätigt Urteile gegen Björn Höcke
Rechtskräftige Verurteilungen wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen
Die im Mai und Juli des vergangenen Jahres gegen Björn Höcke ergangenen Urteile wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von Höcke verworfen, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.
Geldstrafen für Thüringens AfD-Landeschef
das Landgericht Halle (saale) hatte den AfD-Landesvorsitzenden Thüringens in zwei Verfahren zu Geldstrafen von 100 und 130 tagessätzen verurteilt. Insgesamt beläuft sich die Summe auf knapp 30.000 Euro.
Hintergrund der Urteile
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Höcke im Jahr 2021 als redner auf einer öffentlichen wahlveranstaltung für die Bundestagswahl in Merseburg die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet. Er soll gewusst haben, dass es sich dabei um eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt, deren öffentliche Verwendung verboten ist. Höcke hatte dieses wissen vor Gericht bestritten.
Im zweiten verfahren wurde Höcke angeklagt, weil er 2023 als Redner bei einer öffentlichen Veranstaltung der AfD in einer Gaststätte in Gera die Parole erneut angedeutet und vom publikum vollenden lassen hatte.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Wie nun bekannt wurde, fielen die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs bereits am 20.August (Az.: 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Nach Auffassung des Gerichts sind keine Rechtsfehler zu erkennen.