Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im „Mordfall Valeriia“
revision des Angeklagten verworfen
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten im „Mordfall Valeriia“ verworfen.Dies teilte das Gericht am Montag mit.
Lebenslange Freiheitsstrafe und besondere Schwere der Schuld
Das Landgericht Chemnitz hatte den Angeklagten wegen Mordes an der neunjährigen Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Tathergang und Motiv
Nach den Feststellungen des Landgerichts begann der Angeklagte im Februar 2024 eine Beziehung mit der Mutter des Opfers, die 2022 aus der ukraine nach Deutschland geflohen war. Nach der Trennung im Mai 2024 entschloss sich der Angeklagte, die ältere Tochter der Frau zu töten, um sich an ihr zu rächen. Am Morgen der Tat wartete er auf das Mädchen auf dem Schulweg, ließ es in sein Auto einsteigen und tötete es in einem Waldgebiet.
Bewertung durch das Landgericht und BGH
Das Landgericht bewertete die Tat als Mord gemäß § 211 StGB und sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen beweggründe als erfüllt an. Die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten (Beschluss vom 13. August 2025 – 5 StR 324/25).