Sachverhalt
Die Regelung verstieß über Jahre gegen die VerfassungDie Besoldung der Berliner Landesbeamten ist jahrelang verfassungswidrig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Besoldungsordnungen A des landes Berlin für den Zeitraum von 2008 bis 2020 weitgehend als grundgesetzwidrig ein.
Entscheidung und Umfang
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte, dass rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen nicht mit dem Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 des grundgesetzes vereinbar seien. Der Berliner Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen schaffen.
Verfahren und Prüfungsrahmen
Die Entscheidung basiert auf mehreren Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des bundesverwaltungsgerichts, die die Besoldung in verschiedenen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zwischen 2008 und 2017 betrafen. Das Bundesverfassungsgericht erweiterte die Prüfung auf alle Besoldungsordnungen A und den gesamten Zeitraum bis Ende 2020. Die Richter stellten fest, dass die Besoldung in den meisten Fällen die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung nicht sicherstellte und die Pflicht zur kontinuierlichen Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse verletzt wurde.
Rechtliche Begründung
Nach dem Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, Beamten einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren, um deren Unabhängigkeit zu sichern. Die Besoldung müsse mindestens die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen, um ein reales Armutsrisiko zu vermeiden. Die festgestellte Unteralimentation könne nicht durch andere verfassungsrechtliche Erwägungen gerechtfertigt werden.
Folgen
Das Urteil könnte auch für andere bundesländer Folgen haben, da weitere Klagen von beamten erwartet werden.




