Geplante Mietrechtsänderungen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) erwartet von den geplanten Änderungen im Mietrecht einen besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit. geschäftsführerin Sabine Bösing betonte, dass die Gesetzesänderung Klarheit schaffe, indem sie die Befriedigung von Mietschulden auf beide Kündigungsarten, die außerordentliche und die hilfsweise ordentliche Kündigung, ausweite.
Schonfristregelung
Bösing bezog sich auf die geplanten Änderungen zur sogenannten Schonfristregelung. Diese sieht vor, dass Mieter, die wegen mietrückständen eine ordentliche Kündigung erhalten, diese einmalig abwenden können, wenn sie die Miete innerhalb einer bestimmten Frist zahlen. Bösing erklärte, es könne nicht sein, dass Mieter, die ihre Schulden beglichen haben, mit Unsicherheit über den Fortbestand ihres Mietverhältnisses leben müssen.
Kontroverse Meinungen
Die BAGW-Geschäftsführerin widersprach damit dem Präsidenten des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai warnecke. Warnecke hatte zuvor erklärt, dass die Ausweitung der Schonfrist auf ordentliche Kündigungen keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit bringe.











