Verfassungsbeschwerde gegen Totschlagsurteil abgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie gegen seine Verurteilung wegen Totschlags im Zusammenhang mit Sterbehilfe abgelehnt.
begründung des Gerichts
Nach Angaben des Gerichts habe die Beschwerdebegründung nicht schlüssig dargelegt, dass Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt wurden. Insbesondere habe der Arzt nicht überzeugend aufgezeigt,dass die angegriffenen Entscheidungen auf einer verkennung der verfassungsgerichtlichen Maßstäbe zur freien Suizidentscheidung beruhten.
Hintergrund des Falls
Der Arzt war zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er nach den Feststellungen der Fachgerichte Suizidassistenz geleistet hatte, obwohl die Suizidentscheidung des Geschädigten durch eine psychische Erkrankung beeinflusst war.In seiner Beschwerde argumentierte er, dass seine Verurteilung gegen das Willkürverbot und das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoße. Er stufte die Suizidentscheidung des Geschädigten als freiverantwortlich ein, basierend auf seiner eigenen Definition von Freiverantwortlichkeit (Beschluss vom 1. Juli 2025 – 2 bvr 860/25).