Arbeitsgruppe soll Begriff Femizid für das BKA präzisieren
Definition und rechtlicher Status
Polizeibehörden in Deutschland streben eine genauere Definition des Begriffs Femizid an. Unter Femizid wird allgemein die vorsätzliche tödliche Gewalt gegen Frauen verstanden, die aufgrund ihres Geschlechts verübt wird. In Deutschland ist Femizid bislang weder als eigener Straftatbestand noch anderweitig rechtlich definiert.
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Unter der Leitung des Bundeskriminalamts (BKA) wurde eine Bund-Länder-arbeitsgruppe ins Leben gerufen.Das BKA teilte auf Anfrage des „Spiegel“ mit, dass Bedarf an einer bundeseinheitlichen, polizeilichen Definition des begriffs Femizid bestehe. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, den Begriff anhand konkreter Indikatoren besser messbar zu machen.
Statistische Erfassung und aktuelle Zahlen
Im Jahr 2023 veröffentlichte das BKA erstmals ein „Lagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“. Darin wurden alle Tötungsdelikte an Mädchen und frauen als Femizid aufgeführt, ohne die jeweiligen Motive zu kennen. Insgesamt registrierte die Polizei fast 1.000 Fälle, von denen 360 tödlich endeten.
Internationale Definition und Hintergründe
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Femizide als vorsätzliche Tötungen an Frauen aufgrund ihres Geschlechts. sie verweist auf hierarchische Geschlechterverhältnisse als Ursache. Häufig werden diese Taten von Partnern oder Ex-Partnern begangen und stehen im Zusammenhang mit Misshandlungen, Einschüchterungen und sexualisierter Gewalt.
Zusammenhang mit häuslicher gewalt
Die Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland zeigt,dass Tötungen von Frauen in den meisten Fällen mit häuslicher Gewalt in Verbindung stehen. Mit Ergebnissen der Arbeitsgruppe rechnet das BKA im Laufe des ersten Halbjahres 2026.