Anklage nach tödlichen Polizeischüssen in oldenburg erhoben
Nach den tödlichen Polizeischüssen in Oldenburg am Ostersonntag 2025 hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Polizeibeamten erhoben. Das teilte das zuständige Gericht am Mittwoch mit.
Hintergrund des Vorfalls
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging der Beamte irrtümlich davon aus, sich in einer Notwehrlage zu befinden.Er nahm an,mit einem Messer angegriffen zu werden. Tatsächlich bestand jedoch keine Notwehrlage mehr, da das Opfer lediglich Reizgas eingesetzt hatte und fliehen wollte.
Bewertung der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Irrtum des Beamten sei vermeidbar gewesen. Der Beamte hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich die flucht ergreifen wollte.
Weitere schritte
Fahrlässige Tötung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Landgericht Oldenburg.


