Unionsfraktion lehnt Rauchverbot im Auto ab
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Simone Borchardt, hat Forderungen der Bundesländer nach einem Rauchverbot beim Autofahren mit Kindern und Schwangeren zurückgewiesen. Gesundheitspolitik dürfe nicht bei symbolischen Einzelmaßnahmen stehenbleiben, sondern müsse das gesamte System im Blick behalten, erklärte Borchardt gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nur so könnten echte Verbesserungen für die Gesundheit der Menschen erreicht werden.
Forderung nach ganzheitlicher Strategie
Borchardt betonte, der Schutz von Kindern und Schwangeren vor Tabakrauch sei ein wichtiges Anliegen. Es greife jedoch zu kurz, das komplexe Problem allein auf ein Rauchverbot im Auto zu beschränken. Entscheidend sei eine ganzheitliche und systematische Strategie. Eine Initiative mehrerer Bundesländer sieht vor, erneut eine Gesetzesvorlage im Bundesrat einzubringen, die das Rauchen im Auto verbieten soll, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Sollte die Länderkammer in ihrer nächsten Sitzung am 26. September zustimmen, müsste sich der Bundestag mit dem Vorschlag befassen.
Kritik an isoliertem Verbot
Borchardt äußerte Zweifel an der Wirksamkeit eines solchen verbots. Ein ausschließliches Verbot im Auto sei ein Placebo, da viele Kinder auch zu Hause oder in anderen sozialen umfeldern Tabakrauch ausgesetzt seien. Ziel müsse es sein, den Tabakkonsum insgesamt einzudämmen. Dies könne nur durch Aufklärung, konsequente Präventionsarbeit und wirksame Hilfen für den Rauchstopp erreicht werden.
Unterstützung von Ärztekammer und Krankenkassen
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sprach sich hingegen für ein Rauchverbot in Autos aus, in denen Minderjährige oder Schwangere mitfahren.Passivrauchen schade der Gesundheit massiv, insbesondere von Ungeborenen, Kindern und Jugendlichen. Wo diese Einsicht fehle, müsse der Staat eingreifen. In Fahrzeugen entspreche die Feinstaubbelastung durch Tabakrauch etwa der einer verrauchten Bar. Fehle es an Vernunft und Verantwortungsgefühl, seien sanktionsbewehrte Verbote unumgänglich.
Auch die Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse AOK, Carola Reimann, sieht gesetzlichen Handlungsbedarf.Für die wenigen Unbelehrbaren brauche es gesetzliche Einschränkungen, um besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und Schwangere vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.
Bedenken der Polizei
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit eines Rauchverbots im Auto. Ein solches Verbot wirke nur, wenn es intensiv durch die Polizei kontrolliert werde, erklärte der GdP-bundesvorsitzende Jochen Kopelke. Solche Kontrollen könnten im Polizeialltag gut erfolgen, sofern mehr Polizeipräsenz auf den Straßen gewährleistet sei. die Politik bestimme somit selbst, wie wirksam das Verbot letztlich umgesetzt werden könne.