verbot von Gendersprache im Kanzleramt
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat seinen 470 Mitarbeitern im Kanzleramt in Berlin und Bonn die Verwendung von Gendersprache mit Sternchen in dienstlichen Schreiben untersagt. „Beim Beauftragten für Kultur und Medien im Kanzleramt gelten die Regeln der deutschen Sprache“, erklärte Weimer gegenüber der „Bild am Sonntag“.
Regelungen für dienstliche Kommunikation
Im Kanzleramt wird laut Weimer in Briefen, E-Mails und Vermerken nicht gegendert. Statt Formulierungen mit Sternchen oder Binnen-I zu verwenden, werden die Adressaten mit der Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ begrüßt. Damit halte man sich an die Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung. Privat stehe es jedem frei, sich auszudrücken, wie er oder sie es möchte, so Weimer.
Begründung des Verbots
Zur Begründung des Verbots erklärte Weimer,erzwungenes Gendern spiegele nicht wider,wie die Mehrheit in Deutschland spreche. Vielmehr vertiefe das Gendern die Spaltung der Gesellschaft. Sprache solle verbinden und nicht trennen.
stellungnahme zur Sprachkultur
Weimer betonte, Sprache sei ein wichtiges Medium der gesellschaftlichen Verständigung und kein Spielfeld für Ideologen. Er lehne jede bevormundende spracherziehung ab. Es gehe ihm auch um den Erhalt der Sprachkultur im Land der Dichter und Denker. Mutwillige Eingriffe durch das Gendern seien aus seiner Sicht nicht nur unnötig, sondern beschädigten auch die Schönheit der Sprache.