Bundesregierung plant Plattform-Abgabe
Die Bundesregierung arbeitet an der Einführung einer sogenannten Plattform-Abgabe. dies erklärte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer am Dienstag zum Auftakt der Medientage München.
Modell für Abgabe großer digitaler Plattformen
Derzeit wird ein Modell entwickelt, das eine Abgabe großer digitaler Plattformen vorsieht. Die daraus erzielten Erlöse sollen zweckgebunden dem Medien- und Kreativsektor zugutekommen. Parallel dazu führt der Bund Gespräche mit großen Streaminganbietern und Sendern über eine freiwillige selbstverpflichtung.
Hintergrund und Zielsetzung
Weimer bezeichnete die aktuelle Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz als ein Strukturereignis mit technologischen, ökonomischen und demokratiepolitischen Auswirkungen. Er betonte, dass ohne Eingriffe in die digitale Architektur das Refinanzierungsmodell freier Medien gefährdet sei. Unternehmen, die von der kulturellen und journalistischen Wertschöpfung Europas profitieren, müssten auch einen Beitrag zu deren Erhalt leisten.
Der sogenannte Plattform-Soli sei kein Strafsignal, sondern ein Ordnungsinstrument. Ziel sei es, das sogenannte Free-Riding großer Technologiekonzerne auf kosten der demokratischen Öffentlichkeit zu beenden.
Prüfung rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen
Aktuell werden eckpunkte für die Ausgestaltung der Plattform-Abgabe erarbeitet. Dabei werden verfassungsrechtliche, europarechtliche und ökonomische Fragen geprüft. Unterstützende Signale aus den Bundesländern unterstreichen die Bereitschaft, den Mechanismus kooperativ und zügig zu verankern.
Weimer betonte, dass die Abgabe gerichtsfest, wirtschaftlich wirksam und zweckgebunden im Sektor ankommen müsse. Nur so könne sie die Medienvielfalt als demokratische Infrastruktur stabilisieren.
Gespräche mit Streamingdiensten und Sendern
Parallel führt die Bundesregierung Gespräche mit marktstarken Streamingdiensten und Sendern über eine freiwillige Selbstverpflichtung. Ziel ist es, dass diese Unternehmen künftig stärker in deutsche und europäische Produktionen investieren. Dies soll einen schnellen und bürokratiearmen Beitrag zur Stärkung des Produktionsstandorts leisten. Ergänzend sind verbindliche Regeln zur Rechtebeteiligung im Förderrecht vorgesehen.
Weimer erklärte,dass eine freiwillige investition der Industrie in deutsche und europäische Film- und Serienproduktionen Vertrauen und Planungssicherheit schaffe. Sollte eine Selbstverpflichtung nicht zustande kommen, werde ein entsprechendes Gesetz folgen.
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