Gesetzentwurf zur Entlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant eine Reform, um Notaufnahmen und Rettungsdienste in Deutschland zu entlasten und Milliarden im Gesundheitswesen einzusparen. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums hervor, über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet. Der Entwurf wurde am Mittwochabend in die Ressortabstimmung mit anderen ministerien eingebracht.
Verpflichtende Ersteinschätzung und neue Notfallzentren
Kern der Reform ist eine verpflichtende telefonische oder persönliche medizinische Ersteinschätzung, um echte Notfälle zu erkennen und den Missbrauch von Notfalleinrichtungen zu verringern. Patienten können die Notaufnahme weiterhin ohne Termin aufsuchen. Wer jedoch zuvor die kassenärztliche Notfallnummer 116117 anruft und einen Nachweis vorlegt,soll in der Regel schneller behandelt werden als Patienten ohne Ersteinschätzung.
Geplant ist der bundesweite Aufbau sogenannter Integrierter Notfallzentren (INZ), die von Kliniken und niedergelassenen Ärzten gemeinsam betrieben werden und rund um die Uhr geöffnet sind. Dort sollen Patienten je nach Dringlichkeit entweder in der Notaufnahme oder in einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung versorgt werden. Falls kein Notfall vorliegt,ist auch eine Verweisung in die Regelversorgung möglich.
Ziele und erwartete Einsparungen
Ziel der Reform ist es, echte Notfälle schneller zu erkennen und zu behandeln sowie Bagatellfälle telefonisch, telemedizinisch oder in der regulären Versorgung zu betreuen. Nach Angaben der Zeitung gehört etwa ein Drittel der Patienten in Notaufnahmen nicht dorthin.
Die Reform sieht vor, die Notrufnummern 112 und 116117 digital zu vernetzen. Die Ersteinschätzung soll bundesweit einheitlich erfolgen, um patienten direkt an die richtige Stelle weiterzuleiten.Laut entwurf könnten so jährlich rund 1,21 Millionen Notdienstfälle und 2,3 Milliarden Euro eingespart werden.
Für die Digitalisierung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Rettungsdiensten sind jährlich 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur vorgesehen.
Neuregelung der rettungsdienste
Die Rettungsdienste sollen ihre Leistungen künftig als eigenständiger Bereich im Sozialgesetzbuch 5 abrechnen können und nicht mehr nur als Fahrtkostenersatz.Dadurch könnten Patienten von bisher hohen Eigenanteilen – bis zu 2.000 Euro pro Einsatz – entlastet werden.
Im ersten Jahr rechnet das Ministerium mit Einsparungen von knapp 300 Millionen euro, langfristig mit mehr als einer Milliarde Euro jährlich. Den größten Spareffekt erwartet das Ministerium durch die Weiterverweisung von Patienten aus den Rettungsleitstellen an die ambulante kassenärztliche Versorgung – bis zu 700 Millionen Euro pro Jahr. Weitere Einsparungen werden im Rettungstransport und durch die Verringerung von Notarzteinsätzen erwartet.
Zusätzliches Einsparpotenzial
Der entwurf sieht ein weiteres Sparpotenzial von über einer Milliarde Euro jährlich, wenn Folgekosten wie stationäre Behandlungen nach nicht bedarfsgerechten Rettungseinsätzen berücksichtigt werden. Die Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetzentwurf ist für Anfang kommenden Jahres geplant.




