Wahlausschuss soll BSW-Einspruch gegen Wahlergebnis ablehnen

BSW-Wahlnachlese (Archiv)
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Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages soll die Einsprüche gegen das Ergebnis der letzten Bundestagswahl vollständig zurückweisen. Das geht aus einer Beschlussvorlage hervor, über die das Nachrichtenmagazin „POLITICO" berichtet

Einsprüche gegen Bundestagswahlergebnis sollen zurückgewiesen werden

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages soll die einsprüche gegen das Ergebnis der letzten Bundestagswahl vollständig zurückweisen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für den ausschuss hervor, über die das Nachrichtenmagazin „POLITICO“ berichtet.

In dem Papier heißt es, die Einsprüche seien unbegründet. Es könne „kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden“.

Begründung des wahlprüfungsausschusses

Keine Grundlage für vollständige Neuauszählung

Die Einspruchsführer, darunter das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), hatten bundesweite Auszählungsfehler geltend gemacht und eine vollständige Neuauszählung verlangt. Laut Beschlussvorlage gibt es dafür keine Grundlage.

Bloße Vermutungen reichten demnach nicht aus. „Hinweise auf die Gefahr von Unregelmäßigkeiten oder allgemein gehaltene,pauschale Behauptungen über wahrscheinliche Fehlerquellen“ stellten keinen prüffähigen Sachverhalt dar.

Bewertung vorgetragener Einzelfälle

Zahlreiche von den Einspruchsführern vorgetragene Einzelfälle seien bereits im regulären Prüfprozess korrigiert worden. Andere hätten sich als unzutreffend oder unbegründet erwiesen.

Die Wahlorgane hätten ihre gesetzlichen Prüfaufgaben nach Einschätzung des Ausschusses ordnungsgemäß erfüllt und Fehler im üblichen Umfang behoben.

Kein automatisches Recht auf Neuauszählung

Auch ein knappes Wahlergebnis rechtfertige kein automatisches Recht auf Neuauszählung, so der Ausschuss mit Verweis auf die Rechtsprechung des bundesverfassungsgerichts. Ein solches Vorgehen sei nur geboten, wenn nachweislich Fehler bei der Auszählung aufgetreten seien.

Hintergrund: Einspruch des BSW

Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Es fehlten 9.529 Stimmen zum Überschreiten der Sperrklausel.

Die Einspruchsführer verwiesen unter anderem auf statistische „anomalien“, angebliche Verwechslungen mit ähnlich benannten Parteien oder falsch als ungültig gewertete Stimmen.


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