Voßkuhle fordert Klarnamenpflicht im internet
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, spricht sich für die Einführung einer Klarnamenpflicht im internet aus.Mit einer solchen Regelung könne die Diskurskultur im Netz verändert werden, sagte er dem „Tagesspiegel“.
Argumente für eine Klarnamenpflicht
Rationalisierung der Diskussionskultur
Nach Ansicht Voßkuhles sollte es im Internet Pflicht werden, den eigenen Klarnamen zu benutzen. Mit diesem Mittel ließen sich öffentliche Diskussionen im Netz „entgiften“, sagte er. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.
Verfassungsrechtliche Einordnung
voßkuhle bezeichnete eine Klarnamenpflicht im Internet als „nicht ganz einfach“, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. Voraussetzung sei jedoch eine genaue Begründung der Regelung. Es müsse weiterhin möglich sein, die Regierung zu kritisieren, ohne persönlich Sanktionen befürchten zu müssen.
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Paradoxe Wahrnehmung politischer Führung
Voßkuhle begründete seine Forderung mit einer „paradoxen Welt“, in der sich Bürger mehr Führung wünschten, gleichzeitig aber jede einzelne Äußerung von Politikern „im Netz und von den Medien hochgejazzt und zu einer Staatskrise stilisiert“ werde. Dies trage zu einer „permanent erregten“ und „gewissermaßen orientierungslosen“ Gesellschaft bei.
Funktionen und Ämter Voßkuhles
andreas Voßkuhle leitet das Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg. Er ist zudem Vorsitzender des Vereins „Gegen Vergessen – für Demokratie“. Von 2008 bis 2020 war er Richter am Bundesverfassungsgericht, ab 2010 als dessen Präsident.











