Union verteidigt Auslands-Genehmigungspflicht

Thomas Erndl (Archiv)
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Thomas Erndl (CSU), verteidigungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, weist Kritik an der Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von Männern unter 45 Jahren zurück

Kritik an Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte zurückgewiesen

Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl (CSU), hat die Kritik an der Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von Männern unter 45 Jahren zurückgewiesen. „Es ist nicht so dramatisch,wie teilweise dargestellt“,sagte er dem Nachrichtenportal Politico.

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Die Regelung ist Teil des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes und dient der sicherheitspolitischen Vorsorge. „Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz haben wir die Wehrerfassung wieder eingeführt und an verschiedenen Stellen Vorsorge für den Fall getroffen, dass wir zu einer Wehrpflicht zurückkehren“, so Erndl. Dazu gehöre auch, dass längere Auslandsaufenthalte „grundsätzlich angezeigt bzw. genehmigt werden müssen“.

Freiwilligkeit des Wehrdienstes

Erndl betonte, dass sich an der Freiwilligkeit des Wehrdienstes nichts ändere: „Der Wehrdienst in Deutschland ist weiterhin freiwillig. Damit kann die Genehmigungspflicht entweder zu einer Meldepflicht werden oder man setzt die Genehmigung grundsätzlich voraus, sodass der Aufwand für betroffene Bürger minimal sein wird.“

Anpassung an Sicherheitslage

Die Debatte sei Ausdruck einer notwendigen Anpassung an die Sicherheitslage. „Richtig ist aber auch: Eine funktionierende Wehrerfassung ist ein zentraler Bestandteil unserer sicherheitspolitischen Vorsorge. wenn wir als Gesellschaft für unsere Sicherheit einstehen wollen, müssen wir dafür die organisatorischen Grundlagen schaffen.“


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