Rückgang der Tarifbindung in Deutschland
Die Bindung von Beschäftigten an Tarifverträge und die damit verbundene tarifvertragliche Bezahlung hat in Deutschland weiter nachgelassen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor,über die die „Rheinische Post“ berichtet.
Deutlicher Rückgang der Anträge auf Allgemeinverbindlichkeit
Seit dem Jahr 2000 ist die Anzahl der Tarifverträge, die für eine gesamte Branche als allgemeinverbindlich erklärt wurden, drastisch zurückgegangen. Im Jahr 2025 wurden fast 80 Prozent weniger Anträge auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen gestellt als im Jahr 2000. Damals gab es 137 Anträge, während es 2025 nur noch 30 waren. Die Zahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge hat sich von 551 auf 216 mehr als halbiert. Besonders im Einzelhandel zeigt sich diese Entwicklung deutlich. Im Jahr 2000 wurden noch 27 AVE-Anträge gestellt, seit 2024 jedoch keine mehr.
Rückgang der Tarifbindung
Seit jahren geht die Tarifbindung spürbar zurück. Derzeit arbeiten weniger als die Hälfte der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb. Im Jahr 2000 waren es noch mehr als zwei Drittel.Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung sollte Tarifverträge auf gesamte Branchen ausweiten, um auch nicht tarifgebundene Unternehmen zu binden. Die Arbeitgeberseite hat jedoch ein doppeltes Veto-Recht, das häufig genutzt wird.
Forderung nach Reformen
Der Linken-Politiker Pascal Meiser fordert eine Reform der Allgemeinverbindlicherklärung. Um das europäische Ziel einer Tarifbindung von mindestens 80 Prozent zu erreichen, seien mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge notwendig. Meiser kritisiert das doppelte Vetorecht der Arbeitgeberseite und fordert dessen Abschaffung, um das Antragsverfahren zu erleichtern.


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