Verteidigung des Verbots von Inhaltsstoffen für E-Zigaretten
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat das geplante Verbot bestimmter Inhaltsstoffe für E-Zigaretten verteidigt. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ erklärte Streeck, dass für Tabakprodukte seit Jahren ein Verbot besonders gesundheitsschädlicher Stoffe gelte. Es sei konsequent, diesen Maßstab auch bei Liquids anzuwenden.
Identifizierung gesundheitsschädlicher Stoffe
Das zuständige Bundesinstitut habe 13 Stoffe identifiziert, deren Konsum mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden sei, so streeck weiter. Er betonte, dass der Staat handeln müsse, wenn wissenschaftliche Behörden solche Befunde feststellen. Der Schutz der Gesundheit stehe dabei im Vordergrund, nicht der Markt. zudem sei es wichtig, illegale und unkontrollierte Märkte einzudämmen.
Forderungen der Deutschen Krebshilfe
Die Deutsche Krebshilfe fordert hingegen noch strengere Maßnahmen. Vorstand Gerd Nettekoven bezeichnete die geplante Verordnung als „längst überfälligen Schritt“, der jedoch nicht weit genug gehe. Er forderte ein umfassendes Verbot aller Aromen, die die Attraktivität von E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche erhöhen. Halbherzige Regelungen reichten nicht aus, um junge Menschen wirksam zu schützen, da E-Zigaretten ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellten.
Verordnungsentwurf des Bundesernährungsministeriums
Das Bundesernährungsministerium hatte im Januar einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Demnach sollen zwölf Kühlstoffe und das Süßungsmittel Sucralose künftig nicht mehr für E-Zigaretten genutzt werden dürfen.











