SPD-Mitgliederbegehren zur Bürgergeldreform läuft länger als Gesetzgebungsverfahren
Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die geplante Bürgergeldreform wird voraussichtlich noch laufen, wenn der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas im Bundestag bereits beschlossen ist. Das Begehren richtet sich gegen die von der Bundesregierung geplante Reform des Bürgergelds.
Zeitplan von Mitgliederbegehren und Bundestagsbeschluss
Nach Angaben eines Parteisprechers gegenüber der „Bild am Sonntag“ hat das SPD-Mitgliederbegehren offiziell am 23. Dezember begonnen und endet drei Monate später.nach Informationen aus Koalitionskreisen strebt die Bundesregierung an, die Bürgergeldreform bereits am 5. oder 6. März im Bundestag zu beschließen. Damit würde der Beschluss knapp drei wochen vor Abschluss des SPD-Mitgliederbegehrens erfolgen.
Reaktionen innerhalb der SPD
Einschätzung von Unterstützern des Begehrens
Sophie Ringhand, Thüringer Jusos-Chefin und Erstunterzeichnerin des Mitgliederbegehrens, äußerte sich in der „Bild am Sonntag“ zu den möglichen Folgen. Sie sagte, es wäre im Sinne der Parteikultur angemessen, Rücksicht auf die Stimmen in der Partei zu nehmen. Eine Pflicht für die SPD-Bundestagsfraktion bestehe jedoch nicht. Den Zeitplan bezeichnete sie als unglücklich, aber nicht zu ändern.
Forderung nach Verschiebung der Bürgergeldreform
Mitinitiator Denny Möller forderte in der „Bild am Sonntag“ eine Verschiebung der geplanten Abstimmung im Bundestag. Er erklärte, er erwarte von der SPD-Spitze, dass sie das Mitgliederbegehren ernst nehme. Das parlamentarische Verfahren dürfe nicht abgeschlossen werden, bevor das Mitgliederbegehren beendet und ausgewertet sei.











