SPD für Verbot von Voyeur-Aufnahmen

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)
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SPD fordert ein umfassendes Verbot von Voyeur-Aufnahmen, um diese künftig stärker strafrechtlich zu ahnden

Forderung nach strengeren Regeln für Voyeur-Aufnahmen

Eine breite Mehrheit der bundestagsfraktionen spricht sich dafür aus,Voyeur-Aufnahmen künftig⁣ umfassender im strafrecht ‌zu erfassen und härter zu bestrafen. Die SPD bezeichnet die bestehende gesetzeslücke als „unerträglich“ und sieht dringenden handlungsbedarf. Wer andere​ heimlich filme und dabei‍ sexualisierte Motive verfolge, greife massiv in Persönlichkeitsrechte ein, erklärte Carmen Wegge, Sprecherin der SPD-Fraktion für Recht ⁢und Verbraucherschutz. Dies müsse strafbar ​sein.Die Unionsfraktion kündigte Gespräche⁢ mit der​ SPD an.

Hintergrund: Petition ⁣fordert schärfere ‌Strafen

Auslöser der Debatte ist eine Petition, die strengere Strafen für sexuell motiviertes, heimliches Filmen und Fotografieren​ fordert. Bislang ist nach ⁣Paragraf 184 des Strafgesetzbuchs nur ⁢das Fotografieren bestimmter Körperstellen, etwa​ in den Ausschnitt oder unter den rock, strafbar. ‍Petitions-Initiatorin⁤ Yanni Gentsch veröffentlichte im Februar ein Video auf⁤ Instagram, in dem sie einen Mann konfrontierte, der sie im Wald verfolgt und gefilmt hatte.​ Aufgrund der aktuellen Rechtslage konnte ⁢sie jedoch keine Anzeige erstatten.

Kritik an ​bestehender Gesetzeslage

Die SPD​ hält den sogenannten „Upskirting“-Paragrafen ‌für unzureichend. Kleidung oder Kamerawinkel dürften​ nicht darüber entscheiden, ob übergriffiges Verhalten strafrechtlich verfolgt werden könne, betonte Carmen Wegge.‌ Niemand solle sich im öffentlichen Raum verstecken müssen, weil andere ‌heimlich filmen.

Auch die Union sieht Handlungsbedarf.​ Wer heimlich andere Menschen sexuell motiviert filme, verletze deren Intimsphäre ‌und überschreite eine klare Grenze, sagte Susanne Hierl, rechtspolitische ⁤Sprecherin der Unionsfraktion. Die Petition‌ werde ernst genommen und​ gemeinsam mit dem Koalitionspartner geprüft, ob der bestehende ‌Straftatbestand‍ angepasst ‍werden müsse.

Reaktionen aus Regierung und Opposition

Das Bundesjustizministerium unter⁤ Stefanie Hubig (SPD) betonte, die​ Entwicklungen im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt sehr ernst zu⁢ nehmen. Den Fall der gefilmten Joggerin bezeichnete das Ministerium als digitalen Voyeurismus. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, Gesetzeslücken im Strafrecht zu schließen und weitere Erscheinungsformen bildbasierter sexualisierter Gewalt zu erfassen.Das Ministerium prüft ​derzeit, wie diese Vorgaben umgesetzt werden können.

unterstützung für eine Verschärfung des Strafrechts ⁤kommt‍ auch aus der Opposition. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, hält die Forderung für gerechtfertigt.lena Gumnior, Obfrau der Grünen-Fraktion im Ausschuss für ⁢Recht und Verbraucherschutz, betonte, das Recht auf sexuelle ​Selbstbestimmung sei genauso schützenswert wie das Eigentumsrecht.

Position der Linken

Die Linke teilt die Kritik an Voyeur-Aufnahmen, lehnt jedoch eine Verschärfung des Strafrechts ⁣ab. Luke Hoß,Mitglied ⁤des Rechtsausschusses,bezeichnete ‌das heimliche Filmen in sexueller⁣ Absicht als‍ herabwürdigend und ⁤als Verletzung des Rechts ‌auf sexuelle Selbstbestimmung. Die Linke stehe jedoch ⁤Verschärfungen des‌ Strafrechts ‌grundsätzlich kritisch gegenüber, da härtere Strafen nach ihrer Ansicht häufig nicht zu weniger ⁢Straftaten führten.


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