Forderung nach strengeren Regeln für Voyeur-Aufnahmen
Eine breite Mehrheit der bundestagsfraktionen spricht sich dafür aus,Voyeur-Aufnahmen künftig umfassender im strafrecht zu erfassen und härter zu bestrafen. Die SPD bezeichnet die bestehende gesetzeslücke als „unerträglich“ und sieht dringenden handlungsbedarf. Wer andere heimlich filme und dabei sexualisierte Motive verfolge, greife massiv in Persönlichkeitsrechte ein, erklärte Carmen Wegge, Sprecherin der SPD-Fraktion für Recht und Verbraucherschutz. Dies müsse strafbar sein.Die Unionsfraktion kündigte Gespräche mit der SPD an.
Hintergrund: Petition fordert schärfere Strafen
Auslöser der Debatte ist eine Petition, die strengere Strafen für sexuell motiviertes, heimliches Filmen und Fotografieren fordert. Bislang ist nach Paragraf 184 des Strafgesetzbuchs nur das Fotografieren bestimmter Körperstellen, etwa in den Ausschnitt oder unter den rock, strafbar. Petitions-Initiatorin Yanni Gentsch veröffentlichte im Februar ein Video auf Instagram, in dem sie einen Mann konfrontierte, der sie im Wald verfolgt und gefilmt hatte. Aufgrund der aktuellen Rechtslage konnte sie jedoch keine Anzeige erstatten.
Kritik an bestehender Gesetzeslage
Die SPD hält den sogenannten „Upskirting“-Paragrafen für unzureichend. Kleidung oder Kamerawinkel dürften nicht darüber entscheiden, ob übergriffiges Verhalten strafrechtlich verfolgt werden könne, betonte Carmen Wegge. Niemand solle sich im öffentlichen Raum verstecken müssen, weil andere heimlich filmen.
Auch die Union sieht Handlungsbedarf. Wer heimlich andere Menschen sexuell motiviert filme, verletze deren Intimsphäre und überschreite eine klare Grenze, sagte Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. Die Petition werde ernst genommen und gemeinsam mit dem Koalitionspartner geprüft, ob der bestehende Straftatbestand angepasst werden müsse.
Reaktionen aus Regierung und Opposition
Das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig (SPD) betonte, die Entwicklungen im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt sehr ernst zu nehmen. Den Fall der gefilmten Joggerin bezeichnete das Ministerium als digitalen Voyeurismus. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, Gesetzeslücken im Strafrecht zu schließen und weitere Erscheinungsformen bildbasierter sexualisierter Gewalt zu erfassen.Das Ministerium prüft derzeit, wie diese Vorgaben umgesetzt werden können.
unterstützung für eine Verschärfung des Strafrechts kommt auch aus der Opposition. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, hält die Forderung für gerechtfertigt.lena Gumnior, Obfrau der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, betonte, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sei genauso schützenswert wie das Eigentumsrecht.
Position der Linken
Die Linke teilt die Kritik an Voyeur-Aufnahmen, lehnt jedoch eine Verschärfung des Strafrechts ab. Luke Hoß,Mitglied des Rechtsausschusses,bezeichnete das heimliche Filmen in sexueller Absicht als herabwürdigend und als Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung. Die Linke stehe jedoch Verschärfungen des Strafrechts grundsätzlich kritisch gegenüber, da härtere Strafen nach ihrer Ansicht häufig nicht zu weniger Straftaten führten.