Söder vermutet Russland hinter Drohnen-Störungen am Flughafen München
Äußerungen zu hybrider Kriegsführung
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht Russland als möglichen Urheber der Störungen des Flugbetriebs am Flughafen München durch Drohnen. In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ bezeichnete Söder die Vorfälle als eine Form hybrider Kriegsführung, die darauf abziele, Unsicherheit und Angst zu verbreiten. Er betonte, dass Deutschland in dieser Situation weder Schwäche zeigen noch Angst haben solle.
Forderung nach besseren Abwehrmaßnahmen
Söder sprach sich dafür aus, rasch die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für das Abfangen und die Abwehr von Drohnen zu verbessern. Er kritisierte, dass in diesem Bereich bislang zu wenig unternommen worden sei. Nach seinen Worten werde in Deutschland oft erst dann gehandelt, wenn die Not groß sei.
Geplantes Drohnenzentrum in Bayern
Der Ministerpräsident kündigte an, in Bayern ein eigenes Drohnenzentrum für die Polizei zu planen. Dieses solle in Kooperation mit dem Bund und der Bundeswehr entstehen. Besonders bei großen Drohnen und solchen, die in großen Höhen fliegen, hält Söder den Einsatz des Militärs zur Drohnenabwehr für sinnvoll.
Rechtliche Einschätzung zum Bundeswehreinsatz
Bedenken von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren wies Söder zurück. Er bezeichnete die Situation als Ausnahmefall, der rechtlich gut begründbar sei.eine Änderung des Grundgesetzes sei aus seiner Sicht dafür nicht erforderlich.
Kritik am Gesetzentwurf für freiwilligen Wehrdienst
In der ARD-Sendung erneuerte Söder zudem seine Kritik am Gesetzentwurf von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius für einen freiwilligen Wehrdienst. Er bemängelte, dass nicht klar definiert sei, wie viele Soldaten benötigt würden und was geschehe, falls sich nicht genügend Freiwillige für die Bundeswehr meldeten. Söder äußerte die Befürchtung, dass der russische Präsident Wladimir Putin die NATO früher herausfordern könnte als bislang angenommen.Er forderte daher ein konsequenteres Vorgehen und erklärte, dass im Falle des scheiterns der Freiwilligkeit die Wiedereinführung der Wehrpflicht notwendig sei.