Deutsche Richterbund äußert sich zur gescheiterten Wahl von Verfassungsrichtern
Drei Tage nach der im Bundestag gescheiterten wahl neuer Verfassungsrichter hat sich der Deutsche Richterbund (DRB) in die Debatte eingeschaltet. in einer am Montag veröffentlichten Erklärung zeigten sich die Vorsitzenden Andrea Titz und Achim Scholz besorgt über die aktuellen Vorgänge und forderten Besonnenheit im weiteren Verfahren.
Forderung nach Unabhängigkeit im Nominierungsprozess
Die Vorsitzenden betonten,dass tagespolitische Interessen und gesellschaftspolitische Einzelpositionen im Nominierungsprozess nicht in den Vordergrund geraten dürften. Dies könne den Eindruck der Unabhängigkeit aller Bundesverfassungsrichter beeinträchtigen und die Akzeptanz ihrer Entscheidungen schwächen. Zudem dürfe die hohe fachliche und persönliche Reputation der Nominierten im Verfahren nicht beschädigt werden.
Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts für den Rechtsstaat
Der Deutsche Richterbund hob hervor, dass die arbeitsfähigkeit und das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts von überragender Bedeutung für den demokratischen Rechtsstaat seien. Das Gericht dürfe daher nicht den Regeln parteipolitischer Entscheidungsfindung unterworfen werden.Eine Einflussnahme der tagespolitik auf die Wahl der Richter könne langfristig zu einer nachteiligen Politisierung des Gerichts führen.
Hinweis auf gesellschaftspolitische Positionierungen
Ohne eine direkte Nennung stellte sich der Richterbund teilweise hinter die von der SPD nominierte Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die von Teilen der Unionsfraktion abgelehnt worden war. Die Vorsitzenden verwiesen darauf, dass Persönlichkeiten wie Ernst Benda, Roman Herzog oder Jutta Limbach gezeigt hätten, dass klare gesellschaftspolitische Positionierungen von Richtern und Offenheit für den Diskurs die ausgewogene entscheidungsfindung fördern können. Dies gelte, solange das Gericht seinen besonderen Charakter wahre und nicht von außen politisiert werde.
Schutz der Reputation der Kandidaten
Abschließend betonten die Vorsitzenden, dass im nominierungsprozess nicht vergessen werden dürfe, dass die Kandidaten sich nicht selbst für das amt bewerben. Die Gestaltung des Verfahrens dürfe ihre Reputation nicht beschädigen.