Rhein hält Gesetz zur IP-Adressenspeicherung für „dringend nötig“

Boris Rhein (Archiv)

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat den vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesetz zur IP-Adressenspeicherung als „dringend nötig" bezeichnet. Rhein sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, es sei richtig und dringend nötig, dass die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg bringe, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen

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Rhein fordert zügige Einführung der IP-Adressenspeicherung

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat den vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen als „dringend nötig“ bezeichnet. Er sprach sich dafür aus, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen.

Begründung für längere Speicherfrist

Rhein sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, es sei richtig und dringend nötig, dass die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringe. Ohne die Möglichkeit, IP-Adressen zu speichern, bleibe die Identität der Täter im digitalen Raum im Dunkeln, erklärte der Ministerpräsident.

Strafverfolgung und Datenschutz

Rhein verwies darauf, dass viele Verbrechen unaufgeklärt blieben und Täter straffrei davonkämen. Er betonte, Datenschutz dürfe kein Täterschutz sein. Kinderschänder hätten kein Recht auf Datenschutz, sagte Rhein.

Rolle rh eins in der Bundesratsinitiative

Der CDU-Politiker gilt als einer der stärksten Fürsprecher für eine IP-Adressenspeicherung. Er hatte sich in einer Bundesratsinitiative nach eigenen Angaben vehement für eine bessere Strafverfolgung im Netz eingesetzt.

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