Religionsbeauftragter begrüßt Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht
Stärkung der Rechte der Kirchen
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht begrüßt. „Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Rechte der kirchen in arbeitsrechtlichen Fragen gestärkt worden“, sagte Rachel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht entspreche damit der besonderen Rolle der Kirchen im Verfassungsstaat. Das grundgesetzlich garantierte religiöse Selbstbestimmungsrecht gebe den Kirchen einen wichtigen Gestaltungsspielraum,der sie von anderen organisationen unterscheide.
Äußerungen aus der Linksfraktion
Auch der Religionsbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, Bodo Ramelow, äußerte sich zu dem Urteil. „Das ist eine hilfreiche Klarstellung, die im Kern in Deutschland alle Tendenzbetriebe betrifft“, sagte Ramelow dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er betonte, dass auch in Parteien und Fraktionen die Mitgliedschaft bei der jeweiligen Organisation für bestimmte Tätigkeiten wichtig sei, insbesondere in leitungsfunktionen. Das Bundesverfassungsgericht habe zudem klargestellt, dass es sich um einen prägenden Beruf handeln müsse und nicht beispielsweise um die Tätigkeit eines Hausmeisters.
forderung nach Veränderungen im kirchlichen Arbeitsrecht
Ramelow wies jedoch darauf hin, dass es weiterhin Veränderungen im kirchlichen Arbeitsrecht brauche. die Tariffreiheit für kirchliche Betriebe halte er nicht mehr für zeitgemäß, insbesondere wenn diese im Wettbewerb stehen.
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