Nach dem jüngsten Koalitionsstreit um die Pflegereform hat das Bundeskabinett den gesetzentwurf beschlossen. Zentrale Streitthemen wurden jedoch in eine Kommission verschoben.
Kommission und politische Auseinandersetzung
Beschluss und Auftrag
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte an,dass ab Oktober eine Strukturkommission grundlegende Reformen erarbeiten werde.Er sagte: „Wir brauchen weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die Dreißigerjahre zukunftsfest zu machen. Deswegen wird eine Strukturkommission ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten.“
Koalitionsstreit und Positionen
Die SPD hatte die Verabschiedung der Pflegereform zuletzt angezweifelt. SPD-Fraktionschef Mathias Miersch erklärte: Man werde einem „reinen Kürzungspaket“ nicht zustimmen.Die SPD fordere direkt eine Strukturreform und wolle beispielsweise die Eigenanteile deckeln. Linnemann sprach sich dafür aus, zuerst Einsparungen vorzunehmen und grundlegendere Änderungen später anzugehen.
Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs
Beiträge und Zuschläge
Der Entwurf sieht eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat vor. Dies erfolgt analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. ab 2028 wird ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben. Der Zuschlag für kinderlose Mitglieder steigt ab 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 prozent.
Rentenversicherungsbeiträge und Dynamisierung
Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige in vollem umfang. Ab dem Jahr 2029 wird eine jährliche, regelhafte Dynamisierung der SPV-Leistungsbeiträge auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt.
Prävention, Versorgung und digitale Maßnahmen
Früherkennung und Rehabilitation
Versicherte ab 60 Jahren erhalten künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“. Bei der Pflegebegutachtung wird geprüft, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann. Familien,die Pflegebedürftige zu Hause versorgen,sollen durch eine präventionsorientierte Pflegebegleitung unterstützt werden.
Organisation, Budgets und Begutachtung
Ein digitales „Pflege-cockpit“ soll die organisation der Pflege erleichtern, indem es alle relevanten Informationen an einem Ort bündelt.die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege werden erhöht. Ein Sozialraumbudget wird eingeführt, um die Unterstützung im Alltag zu verbessern. Für pflegerische Akutsituationen wird ein Überbrückungsbudget bereitgestellt. Zudem wird die Begutachtungssystematik angepasst,um die Pflegegrade zielgenauer zu vergeben.







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