Politik Inland

Pflegereform: Regierung verschiebt Streitthemen in Kommission

Carsten Linnemann am 30.09.2026

Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf zur Pflegereform; zentrale Streitthemen in eine Kommission verschoben. <h3>Hauptteil</h3> <h4>Zitat</h4>

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Nach dem jüngsten Koalitionsstreit um die Pflegereform hat das Bundeskabinett ‍den gesetzentwurf beschlossen. Zentrale Streitthemen wurden jedoch in eine Kommission verschoben.

Kommission und politische Auseinandersetzung

Beschluss⁤ und ‍Auftrag

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte an,dass ab Oktober eine Strukturkommission grundlegende Reformen erarbeiten werde.Er sagte:‌ „Wir brauchen weitere Anstrengungen, um die Pflege auch ⁣für die Dreißigerjahre zukunftsfest zu machen. Deswegen wird eine ⁣Strukturkommission ab Oktober grundlegende Reformen ‍erarbeiten.“

Koalitionsstreit und Positionen

Die SPD hatte die Verabschiedung‍ der Pflegereform zuletzt angezweifelt. SPD-Fraktionschef Mathias Miersch⁤ erklärte: Man⁤ werde einem „reinen Kürzungspaket“ nicht zustimmen.Die SPD fordere direkt eine Strukturreform und wolle beispielsweise ‌die Eigenanteile⁣ deckeln. Linnemann sprach sich dafür aus, ‌zuerst Einsparungen vorzunehmen und⁤ grundlegendere Änderungen‍ später anzugehen.

Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs

Beiträge und Zuschläge

Der Entwurf⁣ sieht eine Anhebung der ​Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro⁣ Monat vor. Dies erfolgt analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. ab 2028 wird ein Beitragszuschlag für​ die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent⁢ erhoben.​ Der Zuschlag für kinderlose Mitglieder ⁣steigt ab 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 prozent.

Rentenversicherungsbeiträge und Dynamisierung

Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin die⁣ Rentenversicherungsbeiträge für ⁤pflegende An- und Zugehörige in vollem umfang. Ab dem Jahr 2029 wird eine jährliche, regelhafte ​Dynamisierung der SPV-Leistungsbeiträge auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt.

Prävention, Versorgung und ⁢digitale Maßnahmen

Früherkennung und ⁢Rehabilitation

Versicherte ab ⁣60 Jahren erhalten künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung⁣ „Check-up⁣ 60+“. Bei der‌ Pflegebegutachtung wird geprüft,​ ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken⁣ kann. Familien,die Pflegebedürftige zu Hause versorgen,sollen durch eine ⁤präventionsorientierte‌ Pflegebegleitung unterstützt werden.

Organisation, Budgets und​ Begutachtung

Ein digitales⁢ „Pflege-cockpit“ soll die organisation ​der Pflege erleichtern, ⁣indem es alle⁤ relevanten ⁢Informationen an ​einem Ort bündelt.die zentralen Leistungen ‌bei häuslicher Pflege werden erhöht. Ein Sozialraumbudget wird ‌eingeführt, um die Unterstützung im Alltag zu verbessern. Für pflegerische Akutsituationen⁢ wird ein Überbrückungsbudget bereitgestellt. Zudem wird die Begutachtungssystematik angepasst,um ‌die Pflegegrade⁤ zielgenauer zu vergeben.

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