Experten zweifeln an Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente
Experten äußern verfassungsrechtliche Bedenken zur geplanten Aktivrente
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sieht die ab 2026 geplante Aktivrente und die damit verbundene steuerliche Besserstellung von Rentnern kritisch. Nach Einschätzung des DIW könnte die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz und somit gegen das Grundgesetz verstoßen.
Hinweis auf mögliche Ungleichbehandlung
DIW-Steuerexperte Stefan Bach erklärte gegenüber der „Bild“, dass die Aktivrente eine Ungleichbehandlung darstelle














