Einleitung
Im Bundestag steht eine erneute Grundsatzdebatte zur Organspende bevor. Eine fraktionsübergreifende Gruppe um die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung vorgestellt.
Hauptteil
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Volljährigen in Deutschland künftig als Organspender gelten, sofern sie nicht widersprechen. Zu den Unterstützern gehören Armin Grau (Grüne), Gitta Connemann (CDU), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke). Dittmar erklärte, dass dieses Verfahren in vielen europäischen Ländern bereits Praxis sei. Ziel sei es, die Mehrheit, die offen für eine Organspende sei, nicht mehr zur aktiven Zustimmung zu zwingen. Stattdessen solle die ablehnende Minderheit die Initiative ergreifen müssen.
Derzeit gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung. Organe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Einwilligung vorliegt. Fehlt diese, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt. Die Abgeordneten verweisen auf die niedrigen Spenderzahlen und die lange Warteliste schwerkranker Patienten. Auch medizinische Fachgesellschaften und der Bundesrat unterstützen die Widerspruchslösung.
Widerstand
Widerstand gegen den Entwurf formiert sich ebenfalls fraktionsübergreifend. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) lehnen die Widerspruchsregelung ab. Kappert-Gonther bezeichnete sie als Scheinlösung, die ethische Fragen aufwerfe. Es fehle der Beleg, dass sie die Spenderzahlen erhöhe. Erfolgreich seien vielmehr gute Strukturen in Krankenhäusern, Aufklärung und einfache Dokumentation. Schweigen sei keine Zustimmung, und Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen.
Der Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft, Mario Schiffer, sieht die Widerspruchslösung hingegen als notwendigen Schritt, um die Anzahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen.



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