Strafanträge wegen beleidigungen gegen Friedrich Merz
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in seiner Zeit als Oppositionsführer der Union im Bundestag offenbar zahlreiche Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt. Das berichtet die „welt am Sonntag“ unter Berufung auf Strafanträge, Ermittlungsakten und Anwaltsschreiben.
Bestätigung durch das Abgeordnetenbüro
Das Abgeordnetenbüro von Friedrich Merz bestätigte die Vorgänge weitgehend. Der Bundestagsabgeordnete des Hochsauerlandkreises habe in der letzten Legislaturperiode einige Beleidigungen gegen seine Person in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen.
Nach Angaben eines Sprechers spendete Merz schadensersatzzahlungen und Geldstrafen in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis.
Details aus den vorliegenden Dokumenten
Bezeichnete Äußerungen und Hausdurchsuchungen
Aus den der „Welt am Sonntag“ vorliegenden Dokumenten geht hervor, dass Merz als Abgeordneter Strafanträge gegen Personen stellte, die ihn unter anderem „kleinen Nazi“, „Arschloch“ oder „drecks Suffkopf“ nannten.
Bei den Äußerungen „kleiner Nazi“ und „drecks Suffkopf“ kam es den Unterlagen zufolge zu Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten. Die Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit der Bezeichnung „drecks Suffkopf“ wurde von einem Gericht später als rechtswidrig eingestuft.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin
Die „Welt am Sonntag“ zitiert zudem aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Berlin, die in Fällen mutmaßlicher Beleidigungen von Merz ermittelte. Einer dieser Fälle betrifft einen Tweet vom 28. September 2023 mit dem Text: „Neuer Definitionsversuch: Arschlöcher sind Menschen, deren verbaler Output nicht von ihrem analen Output zu unterscheiden ist. #Merz #Merzbohren.“
Die Staatsanwaltschaft führt diesen Vorgang im Bereich politisch motivierter Kriminalität, Unterkategorie Extremismus.











