Linken-Chefin fordert verzicht auf Gehaltserhöhung für Kanzler und Minister
Appell an kanzler und Bundespräsidenten
Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu aufgerufen, auf eine mögliche Gehaltserhöhung zu verzichten und das Geld stattdessen zu spenden. Schwerdtner erklärte gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online, während Millionen Menschen nicht wüssten, wie sie durch den Monat kommen sollen, erhalte die politische Elite eine rückwirkende Gehaltserhöhung. Dies vermittele den Eindruck einer „Abkassierer-Mentalität bei Politikern“.
Vorschläge zur Verwendung der Gehaltserhöhung
Schwerdtner forderte Merz und Steinmeier auf, ein Zeichen zu setzen und die zusätzliche Vergütung an soziale Vereine, unterfinanzierte Jugendclubs oder humanitäre Hilfsprojekte zu spenden. Sie verwies darauf, selbst einen Sozialfonds eingerichtet zu haben, mit dem sie menschen in ihrem Wahlkreis in Notlagen direkt unterstützt. Auch eine Gehaltserhöhung für Minister sieht Schwerdtner kritisch. Sie betonte, dass steigende Amtsgehälter für Minister ein falsches Signal seien, da es sich nicht um einfache Beamte handele.
Hintergrund der gehaltserhöhung
Grundlage für die mögliche Gehaltserhöhung ist eine Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus dem April. Der tarifabschluss betrifft mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte der Kommunen und des Bundes. Die Tarifeinigung gilt jedoch nicht automatisch für Amtsträger. Erst wenn ein geplantes Gesetz zur Übertragung der Erhöhungen auf die Beamten in kraft tritt, steigen auch die Gehälter von Kanzler, Ministern und Bundespräsident – aufgrund der gesetzlichen Koppelung an die Beamtenbesoldung.
Unklarheit über tatsächliche Umsetzung
Ob es tatsächlich zu einer rückwirkenden Gehaltserhöhung für den Kanzler und seine Minister kommt, ist laut Bundesinnenministerium noch offen. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte auf Nachfrage von T-Online, dass der Gesetzgeber in der Vergangenheit mehrfach die Amtsbezüge des Bundeskanzlers, der Bundesminister sowie der Parlamentarischen Staatssekretäre von Erhöhungen der Bundesbesoldung ausgenommen habe. Daher könne vor abschluss des Gesetzgebungsverfahrens keine verbindliche Aussage getroffen werden.