Bundesrat billigt Steueränderungsgesetz 2025
Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Die Länderkammer machte am Freitag den Weg für ein Paket frei, das eine niedrigere Gastrosteuer, eine Anpassung der Pendlerpauschale und weitere steuerrechtliche Entlastungen vorsieht.
Änderungen bei der Umsatzsteuer für die Gastronomie
Mit dem Gesetz sinkt der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent.Die Bundesregierung erwartet daraus eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe und verbraucher.
Anpassung der Pendlerpauschale
Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Stärkung des Ehrenamtes im Vereinsrecht
Das Gesetz sieht zudem vor, im Vereinsrecht die Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige zu erweitern. Ziel ist unter anderem eine rechtliche Absicherung des Ehrenamtes.
Konflikt zwischen Bund und Ländern
Über das Steuerpaket hatte es zuvor lange Streit zwischen Bund und Ländern gegeben. Die Länder kritisierten vor allem eine einseitige Belastung ihrer Haushalte. Letztendlich verzichteten sie jedoch auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.











