VKU begrüßt Zustimmung zum kritis-Dachgesetz
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz für den Schutz kritischer Infrastruktur (kritis-Dachgesetz) positiv aufgenommen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte gegenüber der „Rheinischen post“, dass das jahrelange Warten ein Ende habe. Die Einigung sei ein wichtiger Schritt für den Schutz kritischer infrastrukturen und biete den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit für ihre Investitionen.
Weitere Maßnahmen gefordert
Trotz des Beschlusses sieht der VKU weiteren Handlungsbedarf. Liebing forderte die Bundesregierung auf, schnell die Nationale Risikoanalyse und -bewertung vorzulegen, die seit Januar fällig sei. Diese Analyze sei eine wichtige Grundlage für die Unternehmen. Zudem müssten neue Meldepflichten praxistauglich gestaltet werden. „Resilienz gibt es nicht zum Nulltarif“, betonte Liebing und forderte den Bund auf, alle Spielräume zur Unterstützung der notwendigen Investitionen auszuschöpfen.
Grenzen der Betreiber
Liebing wies auf die Grenzen der Betreiber hin: „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht“, sagte er. Die Abwehr von Terrorangriffen sei Aufgabe von Bund und Ländern. Stadtwerke, Wasserversorger und Müllabfuhren könnten diese Verantwortung nicht übernehmen, so der VKU-Hauptgeschäftsführer.










