Koalition verschärft Sicherheitsanforderungen für 5G-Netze

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CDU, CSU und SPD einigen sich auf strengere Sicherheitsanforderungen für die 5G-Mobilfunknetze in Deutschland

Koalition verschärft Sicherheitsanforderungen für 5G-Netze

Bundesinnenministerium erhält mehr Entscheidungsbefugnisse

CDU, CSU und SPD haben sich auf eine Verschärfung der Sicherheitsanforderungen für die 5G-mobilfunknetze in Deutschland geeinigt. Künftig soll das Bundesinnenministerium (BMI) allein entscheiden können, ob bestimmte Komponenten aus den Netzen entfernt werden müssen.Bislang war für ein solches Verbot die Zustimmung aller beteiligten Ressorts erforderlich.

reaktion auf Sicherheitsbedenken gegenüber chinesischen Herstellern

Die Koalition reagiert damit auf wachsende sicherheitsbedenken gegenüber chinesischen Herstellern wie Huawei und ZTE. Mit der geplanten Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) soll das Verfahren vereinfacht werden. Die anderen Ressorts werden weiterhin angehört, das Innenministerium kann jedoch auch gegen deren Votum entscheiden, wenn es sich auf die Sicherheitslage beruft. Dies gilt sowohl vor dem Einbau als auch während des betriebs von Netzkomponenten.

Stimmen aus der Politik

Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betonte, dass das Bundesinnenministerium künftig auch im Zugangsnetz eingreifen könne. CDU-Politiker Marc Henrichmann, vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, bezeichnete die Regelung als notwendige Anpassung an die aktuelle Bedrohungslage.Er verwies auf eindeutige Warnungen der Nachrichtendienste und betonte die Notwendigkeit, Risiken ernst zu nehmen.

Bundesnetzagentur legt neuen sicherheitskatalog vor

Parallel dazu hat die Bundesnetzagentur einen neuen Entwurf für den Sicherheitskatalog von Telekommunikationsnetzen vorgelegt. Künftig werden auch 5G-Basisstationen als kritische Komponenten eingestuft. Damit unterliegen auch die Funkanlagen selbst strengeren Anforderungen. Laut Schätzl ist das Signal an die Mobilfunkbetreiber eindeutig: Das Bundesinnenministerium kann künftig auch im Zugangsnetz Maßnahmen anordnen.


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