Koalition erzielt Einigung bei Krankenhausreform
Gesetzesentwurf soll im Kabinett beschlossen werden
Die koalition hat sich auf Anpassungen der Krankenhausreform verständigt.Der entsprechende Gesetzesentwurf, über den das Nachrichtenportal Politico berichtet, soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. In einem Schreiben von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an das Kanzleramt wird die hohe politische Bedeutung der Reform betont. Der Entwurf soll die praktische Umsetzung der Reform erleichtern.
Inhalte der Reform
Mit dem Gesetz werden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. dazu zählen die Anpassung von Fristen, die Ausweitung von Ausnahmeregelungen und Kooperationen sowie Änderungen bei Leistungsgruppen und Qualitätskriterien. die Einführung der neuen Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die volle Wirksamkeit der reform tritt damit erst 2030 ein.
Regelungen zu Ausnahmen und Kooperationen
Die Erreichbarkeitsvorgaben für ausnahmen und kooperationen werden gestrichen. Künftig entscheiden die Länder über ausnahmen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, um die flächendeckende Versorgung zu sichern. Die bisher vorgesehene Regelung, wonach Ausnahmen für bis zu sechs Jahre verlängert werden konnten, entfällt.
Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds
Der Krankenhaus-Transformationsfonds (KHTF) wird finanziell neu geordnet. Der ursprünglich von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragende Anteil von 25 Milliarden Euro soll künftig aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereitgestellt werden. Der Bund stellt in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils 3,5 Milliarden Euro und von 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Zur Beschleunigung des Transformationsprozesses prüft die Bundesregierung die Einführung eines Anreizsystems für das weitere parlamentarische Verfahren.
Weitere Verfahren
der Gesetzentwurf bedarf laut Kabinettsvorlage nicht der Zustimmung des bundesrates.