Einleitung
Union und SPD haben sich auf eine Reform des gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Die bisherigen Vorgaben zur nutzung erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen und das verbot alter Heizkessel sollen entfallen.
Hauptteil
Die von der Ampelkoalition eingeführte Regelung, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird abgeschafft. auch die Beratungspflichten beim Heizungskauf und die kommunale Wärmeplanung für kleinere Kommunen entfallen. Stattdessen wird ab 2028 eine „Grüngasquote“ für Bestandsbauten eingeführt, die regelmäßig erhöht werden soll. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen Bioanteil von zehn Prozent aufweisen. Bis 2040 soll dieser Anteil in drei schritten steigen. Eine Überprüfung der klimaziele ist für 2030 vorgesehen.
Stimmen zur Reform
Unionsfraktionschef Jens spahn erklärte, das “Habecksche Heizungsgesetz“ werde abgeschafft, und der Heizungskeller werde wieder zur Privatsache. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte, dass ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz kommen werde, das den Verbrauchern mehr Entscheidungsfreiheit gebe.
Hintergrund
Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft und des wuppertal Instituts zeigt, dass das Gasnetz bis 2045 nicht klimaneutral betrieben werden kann. Die Knappheit von Biomethan und grünem Wasserstoff könnte zu steigenden preisen führen. Wissenschaftler empfehlen,diese Gase vorrangig in der Industrie zu nutzen. Die Bundesregierung muss bis zum 25. März ihr Klimaschutzprogramm vorlegen, um die Klimazwischenziele bis 2040 zu erreichen. Die Abschaffung der 65-Prozent-Regelung könnte die CO2-Minderungslücke vergrößern.










