Neues Modell für Ehegattensplitting
Bundesfinanzminister Lars klingbeil (SPD) hat ein neues Modell vorgeschlagen, um das bestehende Ehegattensplitting zu ersetzen. Laut einer Ministervorlage, über die der „Spiegel“ berichtet, soll das Konzept durch ein sogenanntes fiktives Realsplitting abgelöst werden.
Details des fiktiven Realsplittings
Das neue Modell ermöglicht es Partnern, einen bestimmten Freibetrag so untereinander aufzuteilen, dass es sich optimal auf ihre steuerlast auswirkt. In der Regel dürfte der weniger Verdienende seinen Freibetrag an den Besserverdienenden übertragen. Der Freibetrag orientiert sich an der Summe, die ein geschiedener oder getrenntlebender Ehepartner maximal als Unterhaltszahlung steuerlich abschreiben kann, derzeit 13.805 Euro. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass das Realsplitting Partnerschaften stärkt, ohne bestimmte Lebensmodelle steuerlich zu privilegieren.
Auswirkungen auf unterschiedliche Einkommensverhältnisse
Die Reform betrifft vor allem Partnerschaften mit stark unterschiedlichen Einkommen. Der bisherige Steuervorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen würde entfallen, während sich bei Paaren mit ähnlichem Einkommen keine Unterschiede ergeben. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat Berechnungen angestellt, die zeigen, dass bei einem Ehepaar mit einem einkommen von 100.000 Euro und keinem Einkommen des Partners die steuerliche belastung im Vergleich zum alten ehegattensplitting um 4.582 Euro steigen könnte. Mit den neuen Vorschlägen des Finanzministeriums würde die Differenz bei rund 4.100 Euro liegen. Bei Einkommen von 70.000 und 25.000 Euro verschlechtert sich die steuerliche Situation um knapp 300 Euro jährlich.
Geltungsbereich der Reform
Die Reform soll nur für neu geschlossene Ehen gelten. Für bestehende Ehen bleibt das alte Ehegattensplitting erhalten. Allerdings plant Klingbeil, die Lohnsteuerklassen III und V abzuschaffen. Zukünftig soll nur noch die Lohnsteuerklasse IV mit dem sogenannten Faktorverfahren gelten, das den monatlichen Abzug der Einkommensteuer vom Gehalt regelt.



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