Kosten für Rechtsberatung in Masken-Verfahren steigen
Das Bundesgesundheitsministerium hat seit 2020 in Gerichtsverfahren zu den Einkäufen von Coronamasken knapp 90 Millionen Euro für Rechtsberatung an Kanzleien gezahlt.Das Ministerium bezifferte die Ausgaben gegenüber dem Wirtschaftsmagazin Capital konkret auf 88 Millionen Euro. In den mehr als 80 laufenden Verfahren sind derzeit fünf verschiedene Kanzleien für das Ministerium tätig.
Kanzleiwechsel verursachen zusätzliche Ausgaben
Laut Capital,das sich auf Angaben von Prozessbeteiligten beruft,hat das Gesundheitsministerium in den seit 2020 laufenden Prozessen,in denen Maskenhändler gegen den Bund klagen,mehrfach die beauftragten Anwaltskanzleien gewechselt. In einigen Fällen wurde die kanzlei bereits zum zweiten oder dritten Mal ausgetauscht, was zu zusätzlichen kosten führte.
Zusätzliche Gebühren durch neue Mandate
In mehreren Verfahren mit hohem Streitwert vor dem Oberlandesgericht Köln entstand durch die Mandatsaufnahme neuer Kanzleien eine zusätzliche Geschäftsgebühr in sechsstelliger Höhe. Auf Nachfragen zu den wiederholten Kanzleiwechseln erklärte das Gesundheitsministerium, man äußere sich nicht zu einzelnen Mandatierungen von Anwaltskanzleien.